Blödheit wird nicht weniger, wenn sie öfters verbreitet wird!

Dieser Satz ist gerade bei ideologischen Dummheiten und effektiven Lügen so oft zu bemerken. Die Kunst ist, sich nicht davon Sand in die Augen streuen zu lassen. Hier anhand des Highlights Doppelbesteuerung durch Vermögenssteuern!

Eine der beliebtesten Blödheiten kommt gerne von Gegner einer angemessenen Vermögenssteuer (letztens erst wieder von dem überaus unglücklich agierenden Herrn Kapsch von der IV): schon einmal versteuertes Geld darf nicht nochmals besteuert werden!

Wie blöd halten mich diese Menschen? Das ist ja schon fast eine Chuzpe!

Wenn ich in diesem Land irgendein Einkommen beziehe, wird dieses besteuert. Diese Prinzip kennt jeder Angestellte mit dem Bruttobetrag, der auf dem Lohnzettel steht, und dann dem Nettobetrag, der tatsächlich auf dem Gehaltskonto eingeht.

Aber jetzt kommt’s! Nach der Logik von Kapsch und Co ist jede weitere Besteuerung dieses Nettoeinkommens eine Enteignung!!! Darum keine Vermögenssteuern!

Jetzt ganz langsam: gehen die Angestellten einkaufen, zahlen sie Umsatzsteuer – obwohl ihr Einkommen schon besteuert wurde mit der Lohnsteuer – eine Enteignung des Vermögens?.

Fahren ArbeiterInnen zu Tankstelle, zahlen sie zuerst MöST (Mineralölsteuer) und dann noch zusätzlich die Mehrwertsteuer, also eine Steuer auf eine Steuer, obwohl ihr Einkommen schon besteuert wurde mit der Lohnsteuer – eine Enteignung des Vermögens?.

Ein Firmenchef legt einen Teil seiner Einkünfte auf ein Sparbuch und zahlt auf die Zinsen eine 25%ige Kapitalertragssteuer, obwohl sein Einkommen schon besteuert wurde mit der Lohnsteuer – eine Enteignung des Vermögens?.

Ich höre jetzt auf, denn das System dahinter ist klar.

Damit geht es den Gegner der Vermögenssteuern nicht um eine Doppelbesteuerung, denn die gibt es überall und immer. Es geht um die Weigerung, einen gerechten Anteil an der Gesellschaft zu leisten!

Und darum ist die Aussage der Doppelbesteuerung und Enteignung eine Frechheit!