Apotheken schreien laut auf: der Vorstoß einer Drogeriekette, rezeptfreie Medikamente ebenfalls verkaufen zu dürfen, grenzt an Majestätsbeleidigung einer geschützten Branche.
Apotheken sind keine normalen „Gewerbebetriebe“. Das ist höchstgerichtlich schon lange geklärt, ebenso wie der Gebietsschutz. Zusätzlich gibt es Gesetze, die den Verkauf und Beratung von Medikamenten regeln. Trotzdem ist die Aufregung groß bei der Apothekenkammer. Denn womöglich werden schon bald rezeptfreie Medikamente, die aber apothekenpflichtig sind (sogenannte OTC(Over the Counter)-Produkte, etwa Aspirin, Paracetamol, Bepanthen usw.) in Drogeriemärkten verkauft.
Natürlich müssten sich diese Märkte an das heimische Arzneimittelgesetz halten, also etwa eigene Verkaufspulte samt persönlicher Fachberatung einrichten, keine Sonderangebote oder auch Rabatt-Aktionen durchführen.
Das würde die Gesundheit gefährden, meinen allen Ernstes die Apothekenvertreter. Als ob schon jemals in einer Apotheke nach den weiteren eingenommenen Arzneimitteln gefragt wurde, wenn etwa „Aspirin complex“ über den Ladentisch ging.
Das gefährdet die Versorgungssicherheit lautet die zweite Klage. Dabei gibt es jetzt schon Regionen ohne nennenswerter Apothekendichte. Abgesehen davon haben Drogeriemärkte keine 2-stündigen Mittagspausen, schließen Samstags nicht um 12 oder 13Uhr.
Wie so oft wird sich eine geschützte Branche mit neuen Gegebenheiten am Markt zurechtfinden müssen. Das ist auch den Apotheken zumutbar!